Bildungsprämie
   
 



Beratungsstelle bei der VHS Landkreis Hof
Nähere Informationen und Anmeldung zur Beratung
Wie funktioniert die Bildungsprämie?
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Höhe der Prämie
Wie erhalten Sie die Bildungsprämie?
So lösen Sie den Gutschein ein

Informationen für Weiterbildungsanbieter



Beratungsstelle bei der VHS Landkreis Hof

Wer in der Wissensgesellschaft konkurrenzfähig sein will, muss seine Fähigkeiten auf dem neuesten Stand halten. Lebenslanges Lernen lautet deshalb die Devise für alle potentiell Erwerbstätigen, die beruflich am Ball bleiben wollen.

Nutzen Sie daher für Ihre berufliche Weiterbildung die Möglichkeit der staatlichen Förderung und profitieren Sie von der neuen Bildungsprämie.

Die Volkshochschule im Landkreis Hof ist eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung anerkannte Bildungsprämien-Beratungsstelle. Bei uns können Sie sich über die Bildungsprämie informieren und unter bestimmten Voraussetzungen einen Prämiengutschein im Wert bis zu 500,- Euro bekommen.

Nähere Informationen und Anmeldung zur Beratung

Alexander Greßmann
Bildungsberatung

Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung

VHS Landkreis Hof
Königstraße 22
95028 Hof

Telefon (09281) 7145-19
a.gressmann@vhs-landkreis-hof.de

Reinhard Lange
Bildungsberatung

Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung

VHS Landkreis Hof
Königstraße 22
95028 Hof

Telefon (09281) 7145-51
r.lange@vhs-landkreis-hof.de


Wie funktioniert die Bildungsprämie?

Der Prämiengutschein

Der Prämiengutschein ist ein staatlicher Zuschuss zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen.

Was wird gefördert?

Einmal jährlich die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung oder Prüfung, die

  • auf das Fortkommen im ausgeübten Beruf
  • auf einen Berufswechsel
  • auf den Erhalt bzw. die Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit zielt und
  • über eine arbeistplatzbezogene Anpassung hinausgeht.

Nicht gefördert werden

  • betriebliche und freizeitorientierte Weiterbildung
  • anderweitige staatlich geförderte oder förderfähige Weiterbildung
  • Einzelunterricht
  • Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse, Messen

Wer wird gefördert?

Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro bei Verheirateten.

Dazu gehören

  • Angestellte / Selbstständige
  • geringfügig Beschäftigte
  • Beschäftigte im Mutterschutz/Erziehungsurlaub
  • Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Teilnehmende am „freiwilligen Jahr“
  • Menschen in der sog. Familienphase
  • Berufsrückkehrer/-innen

Nicht gefördert werden

  • Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
  • Frauen und Männer mit Anspruch auf Schüler-, Studenten- oder Meister-BaföG o.ä.
  • Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland

Höhe der Prämie

Die Prämie in Höhe von maximal 500 Euro kann einmal im Jahr dafür eingesetzt werden, um 50% der Kurs- und/oder Prüfungsgebühren zu finanzieren. Der Gutschein gilt drei Monate ab Ausstellungsdatum.


Wie erhalten Sie die Bildungsprämie?

Die Ausgabe des Gutscheins erfolgt im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in unserer Beratungsstelle in Hof, Königstraße 22.

Dabei wird das Weiterbildungsziel der Interessentin/des Interessenten ermittelt und entsprechend geeignete Weiterbildungsanbieter vorgeschlagen. Mit Aushändigung des Gutscheins wird personenbezogen bestätigt, dass das genannte Weiterbildungsziel für die Beschäftigungsfähigkeit relevant und damit förderfähig im Rahmen der Bildungsprämie ist.

Und so geht’s:

1. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin zur kostenlosen Prämienberatung:
(09281) 7145-0

2. Zum Beratungsgespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen unbedingt mit:

  • amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
  • den Einkommensteuerbescheid des letzten oder vorletzten Kalenderjahres oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen
  • ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind

3. Bei der Prämienberatung werden dann die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie den Gutschein.

Das Beratungsgespräch ist kostenlos.

So lösen Sie den Gutschein ein

Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter rechnet Ihnen den Gutscheinwert bei der Kursgebühr an.


Weitere Informationen

In unserem Informationsflyer haben wird die wesentlichen Informationen zusammengefasst. Sie können ihn hier herunterladen: PDF (226 kB)

Weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info, der kostenlosen Hotline (0800) 2623000 oder über eine E-Mail an bildungsprämie@bmbf.buergerservice-bund.de


Informationen für Weiterbildungsanbieter

Merkblatt „Was ist bei der Annahme eines Gutscheins zu tun?“

Weiterbildungsanbieter im Sinne der Bildungsprämie können Ihr Angebot mit folgendem Formular an unsere Beratungsstelle melden: Meldebogen für Weiterbildungsträger.

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.