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Gültigkeit
Zustandekommen des Vertrages
Bezahlung
Rücktritt - Kündigung
Verspäteter Eintritt
Urheberschutz
Haftung
Leistungsumfang
Gerichtsstand
Gültigkeit
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Abendkurse und Seminare
des VHS-Bildungszentrums und für die örtlichen Volkshochschulen,
soweit nichts Anderslautendes vermerkt ist.
Für den Besuch der Musikschule und von Voll- und Teilzeitlehrgängen
gelten gesonderte Geschäftsbedingungen, die Sie gerne bei uns anfordern
können.
Bei Fahrten und Reisen tritt die Volkshochschule nicht als Reiseveranstalter
auf. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen
Reiseveranstalters.
Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme
durch die Volkshochschule zustande. Die Anmeldung kann persönlich,
telefonisch, schriftlich oder online erfolgen.
Bezahlung
Die vereinbarte Gebühr wird mit der Anmeldung zur Zahlung fällig. Die Gebühr wird grundsätzlich vor Beginn des Kurses im Lastschriftverfahren eingezogen. Bei den örtlichen Volkshochschulen ist teilweise auch Barzahlung möglich.
Sind bei Veranstaltungen, insbesondere im Kreativbereich, Materialkosten genannt, so werden diese in der Regel mit der Kursleitung direkt abgerechnet.
Rücktritt - Kündigung
- Die Volkshochschule kann von dem Vertrag zurücktreten / den Vertrag
kündigen,
- wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sofern nichts anderes
angegeben ist, liegt die Mindestteilnehmerzahl bei sieben. (Gebühr
wird nicht erhoben)
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wenn der von der Volkshochschule verpflichtete Kursleiter aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Volkshochschule liegen (z.B. Krankheit), ausfällt (bei Rücktritt wird keine Gebühr erhoben, bei Kündigung wird die Gebühr anteilig zurückerstattet);
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bei groben Verstößen der Teilnehmer gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder bei wiederholtem Verstoß gegen die Unterrichts- oder die Hausordnung (keine Rückerstattung der Gebühr).
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Teilnehmer/ -innen können vom Vertrag zurücktreten / den Vertrag
kündigen, indem Sie dies der Volkshochschule schriftlich mitteilen
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sieben Kalendertage vor Kursbeginn, ohne Angabe von Gründen (Rücktritt).
In diesem Fall wird keine Gebühr fällig.
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danach nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Umzug, langfristige
Krankheit, Unfall). In diesem Fall werden 50% der Kursgebühr fällig,
wenn die Kündigung während der ersten Kurshälfte erfolgt.
Wird die Kündigung aus wichtigem Grund während der zweiten Kurshälfte
ausgesprochen, wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig.
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Erscheint bei Kursen und Veranstaltungen eine angemeldete Person nicht,
so behält sich die Volkshochschule vor, Gebühr und anteilige
Materialkosten in Rechnung zu stellen.
Verspäteter Eintritt
Tritt ein Teilnehmer verspätet in den Kurs ein, sind die Gebühren
in vollem Umfange fällig. Eine anteilige Gebührenreduzierung
kann nicht gewährt werden.
Urheberschutz
Fotografieren und elektronische Aufzeichnungen (z.B. Bandmitschnitte,
Video- oder Filmaufzeichnungen) sind während des Unterrichts nicht
gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkschochschule
auf keine Weise vervielfältigt werden. Das Kopieren von Softwareprodukten
sowohl von Rechnern als auch auf Rechner der VHS ist aus lizenzrechtlichen
Gründen untersagt.
Haftung
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Die Haftung der Volkshochschule beschränkt sich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß
§§ 276, 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen
Vorschriften entgegenstehen.
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Die VHS übernimmt keine Haftung für Garderobe und persönliche
Gegenstände der Teilnehmer.
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Die Teilnehmer haften für Schäden, die aus Zuwiderhandlung gegen
die Geschäftsbedingungen entstehen, insbesondere bei Verstößen
gegen den Urheberschutz und das Lizenzrecht.
Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen der VHS ergibt sich aus der Kursbeschreibung
des halbjährlich erscheinenden Programms bzw. den sonstigen Veröffentlichungen.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleiter sind
zu Änderungen der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen
nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hof, soweit gesetzlich nicht anders geregelt.
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