| Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Download als PDF-Datei, 44 kB) Anmeldung Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterricht oder eine bestimmte Unterrichtszeit. Anmeldeformulare bekommen Sie bei uns in der Geschäftsstelle, Königstraße 22, 95028 Hof. Sie werden Ihnen von uns auf Wunsch direkt zugesandt, Telefon (09281) 7145-15. Anmeldeschluss ist der 31.08. des laufenden Jahres. Anmeldung für Instrumentalunterricht: Die Anmeldung verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, sofern nicht bis jeweils zum 31.08. vor Schuljahresbeginn eine schriftliche Abmeldung erfolgt ist. Anmeldung für musikalische Früherziehung: Die Anmeldung für musikalische Früherziehung gilt grundsätzlich für zwei Jahre, da der Kurs auf 2 Jahre hin angelegt ist. Für Kinder, die die musikalische Früherziehung abgeschlossen haben, bemühen wir uns, ausreichend Plätze im Instrumentalunterricht zur Verfügung zu stellen. Abmeldung während des Schuljahres Eine Abmeldung während des Schuljahres kann nur aus zwingenden Gründen (z.B. Umzug, längere Krankheit) im Einvernehmen mit der Leitung der Musikschule im Landkreis Hof erfolgen. Ein entsprechender Antrag wäre schriftlich an die Arbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen im Landkreis Hof, Abteilung Musikschule, Königstraße 22, 95028 Hof, zu richten. Gruppen- und Lehrereinteilung Die Abteilung Musikschule behält sich die endgültige Gruppen- und Lehrereinteilung vor. Wünsche der Teilnehmer bzw. deren Eltern werden, soweit möglich, berücksichtigt. Unterrichtsverlauf Die Teilnehmer verpflichten sich zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht. Teilnehmer, die den Unterricht stören, können von der Lehrkraft von der Unterrichtseinheit ausgeschlossen werden. Teilnehmern, die mehr als zweimal von einer Unterrichtseinheit ausgeschlossen wurden, kann für den Rest des Schuljahres der Besuch des Musikschulunterrichts untersagt werden. Die Zahlungspflicht bleibt in diesen Fällen bestehen. Teilnehmer mit ansteckenden Krankheiten sind für die Dauer der Krankheit vom Unterricht ausgeschlossen. Die Musikschule ist berechtigt, im Unterricht und in ihren üblichen Veranstaltungen Bild- und Schallaufzeichnungen herzustellen und für ihren Eigenbedarf sowie Selbstdarstellung zu verwenden. Eine Vergütungsverpflichtung besteht nicht. Kann ein Teilnehmer den Unterricht ausnahmsweise nicht wahrnehmen, muss die Musikschule bzw. die Lehrkraft möglichst früh davon verständigt werden. Dieser Unterricht muss nicht nachgegeben werden. Die Zahlungspflicht bleibt in diesen Fällen bestehen. Leihinstrumente Falls ein Leihinstrument benötigt wird, ist die Absprache direkt mit der Musikschule zu treffen. Die Dauer des Ausleihens ist auf ein Schuljahr beschränkt, die anfallenden Gebühren sind in einer eigenständigen Gebührenordnung geregelt. Die Leihgebühren werden mit der jeweiligen Rate der Unterrichtsgebühr eingezogen. |
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